Änderung des Energiesicherungsgesetz als Lösung?
2. Mai 2022Um der angespannten Lage bei der Energiesicherung zu begegnen hat die „Bundesregierung“ eine Novellierung des „Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)“ verabschiedet. Diese Novelle sieht unter anderem die Enteignung der relevanten Unternehmen bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung als Maßnahme vor. Dies geschieht über Verordnungsermächtigungen, die im „EnSiG“ beschlossen und aktualisiert wurden. Unter gewissen Bedingungen kann die Enteignung, wenn die Sicherung der Energieversorgung nicht anders gewährleistet werden kann, vollzogen werden. Des Weiteren werden Regelungen zur Stärkung europäischer Solidaritätsmechanismen eingeführt und ebenfalls Änderungen und Folgeänderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Teil der Novelle.
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